Föhr-Amrumer Ordnungsamt II gibt Update zur Vogelgrippe 2025

Amt Föhr-Amrum, den 27.​11.​2025

Im Oktober und November dieses Jahres ist vielerorts die Vogelgrippe / Geflügelpest erneut ausgebrochen. Seit 2021 wird in Schleswig-Holstein ein anhaltendes Geflügelpestgeschehen beobachtet. Neben zahlreichen Wildvögeln war in diesem Jahr auch eine Reihe von Hausgeflügelbeständen betroffen. Eine große Anzahl von Tieren ist verendet oder musste getötet werden. 

 

Wie auch in den letzten Jahren, stieg die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln durch den Vogelzug erneut an. Gerade die Küsten und Wattflächen sind ein idealer Rastort für viele Vogelarten. Hier finden die Tiere ideale Bedingungen, um sich für den Weiterflug auszuruhen und zu fressen. Allerdings bringen diese Vögel auch immer wieder Influenza-Viren mit, die sich in den Populationen ausbreiten. Das Risiko, dass sich auch das Hausgeflügel ansteckt, steigt insbesondere in großen Freilandhaltungen stark an. In dieser Betriebsform stehen den Tieren weitläufige Freilandflächen zur Verfügung, die auch für Zugvögel sehr attraktiv sind. Die Zugvögel landen dort, und eine Übertragung der Geflügelpest wird aufgrund der räumlichen Nähe immer wahrscheinlicher. 

 

Das Ordnungsamt II des Amtes Föhr-Amrum gibt nun ein Update zur momentanen Lage: Danach hat sich Situation in den letzten Tagen und Wochen um das Thema Vogelgrippe 2025 herum sehr entspannt. Mittlerweile ist die Anzahl der Totfundmeldungen von Wildvögeln auf Föhr und auf Amrum bis auf 0 gesunken. Waren Stand 04.11.2025 noch insgesamt 4 Wildvogeltotfunde auf Amrum und noch insgesamt 21 Wildvogeltotfunde auf Föhr zu verzeichnen, so sind seither keine weiteren Totfundmeldungen über Wildvögel beim Ordnungsamt Föhr-Amrum eingegangen. Eine durchgeführte Aufhebungsuntersuchung innerhalb der Schutzzone verlief negativ (ohne Ergebnis). Dieser Entwicklung folgend hat der Kreisveterinärdirektor am 20.11.2025 die Schutzzonen (Sperrbezirk in einem Radius von Radius 3 km) um den Ausbruchsbetrieb herum auf Föhr aufgehoben. Auf Föhr und auf Amrum gelten fortan die Regelungen für die Überwachungszone. Die Aufstallungspflicht bleibt jedoch weiterhin bestehen. 

 

Die Pressestelle des Kreises Nordfriesland veröffentlichte am 21.11.2025 eine entsprechende Pressemitteilung, welche vom Amt Föhr-Amrum geteilt wurde. Demnach habe der Kreis Nordfriesland die als Geflügelpest-Sperrbezirke ausgeschilderten Schutzzonen auf Sylt und Föhr aufgehoben. Sie wurden in die umgebenden, einen Radius von zehn Kilometern umfassenden Überwachungszonen überführt. Damit gelten jetzt auf beiden Inseln sowie auf Amrum überall die gleichen Schutzmaßnahmen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sind unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden. 

 

Die Beschilderungen wurden inzwischen entsprechend geändert.

 

Bild zur Meldung: (Foto: Amt FA Andreas Hansen)