Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein sind per 1. Januar 2026 bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein die nachstehenden neuen Gebühren und Verfahren in Kraft getreten.
Fischereiabgabe:
Seit dem 01.01.2026 werden beim Online-Kauf der Fischereiabgabe 18 Euro für die Abgabe + 2 Euro Verwaltungsgebühr = 20 Euro pro Jahr berechnet. (Für zwei Jahre wären es z.B. 40 Euro; für fünf Jahre wären es 100 Euro.)
Beim Vor-Ort-Erwerb der Fischereiabgabe beträgt die Abgabe 20 Euro + 8 Euro Verwaltungsgebühr = 28 Euro pro Jahr (Für fünf Jahre wären es 108 Euro.)
https://amtfa.buergerportal.sh/buergerportal/details/dienste/ansicht/fischereiabgabe-bezahlen-334553
Urlauberfischereischein:
Seit dem 01.01.2026 kostet der Urlauberfischereischein 38 Euro online (18 Euro Abgabe + 20 Euro Verwaltungsgebühr) bzw. 50 Euro vor Ort (20 Euro Abgabe + 30 Euro Verwaltungsgebühr)
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines:
• Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung,
• Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass),
• Mindestalter 12 Jahre.
• Bei Antragstellung über den Onlinedienst (nur mit bestandener Fischereischeinprüfung ab dem 01.10.2025 oder für eine Ersatzausstellung von ab dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeinen): Zugangscode (wird nach bestandener Fischereischeinprüfung ausgehändigt) oder Identifikationsnummer des ab dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeins
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal
Es ist stets ein gültiger Personalausweis mitzuführen, da der neue Fischereischein kein Lichtbild enthält.
Hier ein Link für ausführlichere Informationen zum Thema Fischerei:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/fischerei
Bild zur Meldung: (Foto: Alijah Marsel auf pexels)