Amt Föhr-Amrum unterstützt Landesprojekt gegen Katzenelend
Leonardo da Vinci sagte zwar einmal: „Das kleinste Katztentier ist ein Meisterstück“. Doch im Sinne des Tierschutzes ist es wichtig, ein unkontrolliertes Ausbreiten verwilderter Katzen zu verhindern und das von Krankheiten verursachte Leid bei den Tieren zu mildern.
Schleswig-Holstein ist ein Vorreiter im Kampf gegen die Überpopulation freilebender Katzen. Das Problem wird derart gravierend eingeschätzt (Schätzungen reichen bis zu 75.000 Streunerkatzen), dass das Land in Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer und Tierschutzorganisationen regelmäßige Kastrationsaktionen durchführt.
In der zurückliegenden Herbstaktion konnten insgesamt 1.790 Katzen (1.015 weibl./ 775 männl.) kastriert werden. 264 Katzen davon im Kreis Nordfriesland (157 weibl. / 107 männl.). Eine tabellarische Übersicht des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) über die jeweils erfolgten Kastrationen in den Gemeinden und Ämtern ist als Anlage beigefügt.
Die diesjährige Frühjahrsaktion beginnt ab dem 23. Februar 2026 und ist – wie in den letzten Jahren auch – auf freilebende Katzen beschränkt. Angesetzt ist die kommende Frühjahrsaktion bis zum 22. März 2026. Im Rahmen dieser Aktionen können Tierärzte in teilnehmenden Gemeinden freilebende Katzen kostenlos oder gegen einen geringen Unkostenbeitrag kastrieren. Je nach Mittelabfluss aus dem Fonds wird der Aktionszeitraum ggf. vorzeitig beendet.
Das Amt Föhr-Amrum nimmt zum wiederholten Mal an der Aktion teil und leistet damit einen wesentlichen Beitrag, um das Projekt erfolgreich fortführen zu können. Insgesamt beteiligen sich 77 Prozent der Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Aktion sind, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt.
Nach der Durchführung der Kastration durch den Tierarzt müssen die Katzen wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden.
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