L214: Dringende Hinweise zur Einhaltung der allgemeinen Sicherheit

Amt Föhr-Amrum, den 10.​03.​2026

Für den Bau des dritten Kreisverkehrs an der L214 ist der gesamte Kreuzungsbereich sowie die Behelfsfahrbahn sowohl für Fußgänger als auch Fahrradfahrer gesperrt worden. Entsprechend sind mehrere „Betreten verboten“- bzw. „Radfahren verboten“-Schilder (VZ 259 bzw. VZ 254) aufgestellt worden. Trotzdem wird beobachtet, dass immer wieder der Kreuzungsbereich und auch die Aufschüttung betreten werden. Dies gefährdet die Sicherheit in diesem Bereich in hohem Maße. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass außerdem das Öffnen der Absperrungen zum Abkürzen, um zu Lidl und Rewe zu gelangen, zu unterlassen ist.

 

Auf dem Heymannsparkplatz missachten mehrere PKWs das am Rande des Parkplatzes für einen Geh- und Fahrradweg eingerichtete Halteverbot. Die Halter werden gebeten, ihre Fahrzeuge umgehend zu entfernen, da sie die Behelfsgehweg blockieren. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die falsch geparkten Fahrzeuge ggf. kostenpflichtig umgesetzt werden, sofern diese sich weiterhin im Halteverbot befinden.

 

Der übrige Teil des Heymannsparkplatzes ist weiterhin erreichbar und nutzbar. Die Zufahrt erfolgt über die Boldixumer Straße (Anlieger frei-Schild).

 

 Zufahrt frei zum Heymannsparkplatz (Foto: AmtFA Andreas Hansen) 

Die Zufahrt zum Heymannsparkplatz ist weiterhin frei (Foto: AmtFA Andreas Hansen)

 

Bild zur Meldung: Trotz Nebel deutlich erkennbar: Die Verbotsschilder an der L214 (Foto: Andreas Hansen AmtFA)