Wohnraumentwicklungskonzept Föhr-Amrum beschlossen

Amt Föhr-Amrum, den 14.​08.​2026

Am 06.08.2026 ist der Rahmen für die zukünftige bauliche Entwicklung in den Gemeinden auf den Inseln Föhr und Amrum vollzogen worden. Durch den Beschluss der Gemeinde Dunsum haben nun alle Gemeinden der Inseln Föhr und Amrum dem Wohnraumentwicklungskonzept (kurz WEK) zugestimmt, welches somit in Kraft getreten ist.

 

Anlass zur Aufstellung des WEK war die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes im Jahr 2021 und der weiterhin in Neuaufstellung befindliche Regionalplan Schleswig-Holstein für den Planungsraum 1.

 

Der Landesentwicklungsplan setzt fest, dass in allen nicht zentralen Orten in Schleswig-Holstein der Wohnungsneubau auf 10 % des Dauerwohnungsbestandes (wohnbaulicher Entwicklungsrahmen) vom Stichtag 31.12.2020 bis ins Jahr 2036 gedeckelt wird. Auf den Inseln Föhr und Amrum betrifft dies alle Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Wyk und der Gemeinde Nebel. Die erste Aufgabe des WEK war es, den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen für alle nicht zentralen Gemeinden auf den Inseln zu ermitteln. Auf diese Weise verfügt man gegenüber dem Innenministerium über eine klare Datenlage, auf die sich die Gemeinden bei der Ausweisung von Neubaugebieten bzw. der Schaffung von Wohnbauflächen berufen können.

 

Der aktuell rechtskräftige Regionalplan von 2004 weist auf den Inseln Föhr und Amrum sogenannte Baugebietsgrenzen aus, welche die bauliche Entwicklung aller Gemeinden auf den Inseln räumlich begrenzt. Diese Baugebietsgrenzen sind in vielen Gemeinden (u.a. aufgrund des Alters des Regionalplans) sehr eng um die bestehenden Ortschaften gefasst. Dadurch ist in vielen Gemeinden die Ausweisung von Neubaugebieten beeinträchtigt. Die zweite Aufgabe des WEK war es, zum einen die Innenentwicklungspotentiale (bebaubare Flächen innerhalb der Ortschaften) in den Gemeinden zu ermitteln und zum anderen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden städtebaulich geeignete Potentialflächen für die Siedlungserweiterung im Außenbereich zu ermitteln. Diese sollen die Grundlage für die Beantragung der Zielabweichung von den Baugebietsgrenzen des Regionalplan darstellen. 

 

Seit 2023 wurde durch das Innenministerium das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes für Schleswig-Holstein angestoßen, welches sich weiterhin in Arbeit befindet, so dass die Ergebnisse des WEK gleichzeitig in Form von Stellungnahmen der Gemeinden in das Verfahren einfließen können. Obwohl ohne diesen beschlossenen und verabschiedeten Regionalplan noch keine Satzungsbeschlüsse für Neubaugebiete gefasst werden dürfen, kann das Amt bzw. die Landesplanung ein ergänzendes Verfahren (Zielabweichungsverfahren) durchführen. Hierdurch können teilweise Satzungsbeschlüsse von Neubaugebieten bereits jetzt gefasst werden. 

 

Durch die Fertigstellung des WEK besteht jedoch nun für die Inselgemeinden eine verlässliche Grundlage, um die Planung neuer Baugebiete fortführen zu können.

 

Bild zur Meldung: Luftaufnahme der Inseln Föhr und Amrum (Quelle: Apple Karten)