Silvester 2026 – Welche Regelungen sind zu erwarten?
Die Sommersaison ist zwar noch in vollem Gange, doch schon längst gehen bei den Vermietern die Buchungen für den Jahreswechsel ein. Damit verbunden ist oftmals eine Anfrage: Wie sieht es auf den Inseln Föhr und Amrum mit den Bestimmungen in Sachen privater Silvesterfeuerwerke aus?
Hier der derzeitige Stand der Dinge:
Das Amt Föhr-Amrum befindet sich als örtliche Ordnungsbehörde in der Ausarbeitung einer Allgemeinverfügung hinsichtlich eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 zum Schutz brandlastempfindlicher Gebäude auf Grundlage des Brandschutzgesetzes.
Auch wenn der abschließende Beschluss noch aussteht, zeichnet es sich ab, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in sämtlichen bewohnten Gebieten sowie auf Flächen, die dem Naturschutz unterliegen, untersagt wird. Dies betrifft voraussichtlich auch Küstenschutzanlagen, wie beispielsweise Deiche und Strände.
Es ist geplant, die Allgemeinverfügung Ende September / Anfang Oktober zu veröffentlichen. Bestandteil der Verfügung werden für die Inseln Amrum und Föhr entsprechende Karten sein, in denen die jeweiligen Verbotszonen eindeutig ausgewiesen werden. Um dies zu erreichen, ist das Ordnungsamt derzeit dabei, auf beiden Inseln sämtliche Ortslagen und auch die Außenbereiche abzufahren. Auf diese Weise wird genau notiert, wo sich Reetdachhäuser oder auch PV-Anlagen auf Dächern befinden und entsprechend ein konsistentes und undurchlässiges Lagebild gezeichnet.
Ein generelles, flächendeckendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist nicht vorgesehen, da hierfür nach den derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen keine entsprechende Grundlage besteht.
Für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Verbotszonen sind grundsätzlich, sowohl die örtliche Ordnungsbehörde als auch die Polizei zuständig. Allerdings wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine flächendeckende Kontrolle aufgrund der hierfür erforderlichen personellen Kapazitäten nicht gewährleistet werden kann, da dies die vorhandenen Ressourcen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich überschreiten würde.
Unabhängig davon wird selbstverständlich an die Eigenverantwortung und den gesunden Menschenverstand der Bürgerinnen und Bürger appelliert, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Menschen, Gebäuden, Natur- und Küstenschutzflächen.
Sobald die Allgemeinverfügung abschließend erarbeitet und veröffentlicht wurde, werden die konkreten Regelungen und Verbotszonen verbindlich benannt werden.
(Abb.: AmtFA)
Bild zur Meldung: (Foto: Amt FA Andreas Hansen)