Silvesterfeuerwerk auf Föhr und Amrum: Regelungen zum Schutz vor Brandgefahren

Amt Föhr-Amrum, den 22.​10.​2026

Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist das Amt Föhr-Amrum auf die besonderen Regelungen und Einschränkungen für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf den Inseln Föhr und Amrum hin. Zum Schutz reetgedeckter Gebäude und weiterer brandempfindlicher Anlagen wird für den Jahreswechsel 2026/2027 ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 angeordnet.

 

Das Verbot gilt für den Zeitraum vom 31. Dezember 2026 bis zum 1. Januar 2027. Betroffen sind Bereiche im Umkreis von 300 Metern um besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen sowie Flächen, die dem Naturschutz unterliegen.

 

Zu den besonders brandempfindlichen Objekten zählen insbesondere Reetdächer und andere leicht entflammbare Dachdeckungen, bestimmte Holz- und Fachwerkgebäude, landwirtschaftliche Lager- und Wirtschaftsgebäude, Lagerstätten für brennbare Materialien, Tank- und Brennstofflager sowie weitere Anlagen mit besonderer Brandlast. Auch Marinas, Bootshäuser, Seebrücken und Bohlenwege sowie bestimmte soziale Einrichtungen und historische beziehungsweise denkmalgeschützte Gebäude fallen unter die Regelungen.

 

Die Festlegung des 300-Meter-Sicherheitsabstands berücksichtigt insbesondere die auf den Inseln zum Jahreswechsel möglichen erhöhten Windgeschwindigkeiten sowie die besonderen Bedingungen der Brandbekämpfung auf den Inseln. Im Falle größerer oder gleichzeitig auftretender Brände besteht aufgrund der Insellage nur eine eingeschränkte Möglichkeit, kurzfristig zusätzliche Feuerwehrkräfte vom Festland heranzuführen. 

 

 Silvester 2026 Karte Rot Brandlast Blau Naturschutzgebiet 

Amtsgebiet Föhr-Amrum: Rot = Brandlast, Blau = Naturschutzgebiet (Abb.: AmtFA)

 

Weitere gesetzliche und örtliche Verbote


Neben der Allgemeinverfügung gelten bereits weitere gesetzliche und örtliche Verbote.

 

Nach den Bestimmungen des Sprengstoffrechts ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb des zulässigen Zeitraums grundsätzlich erlaubnispflichtig. Zudem ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gesetzlich untersagt.


Auch Natur- und Artenschutzbestimmungen schränken das Abbrennen von Feuerwerk auf den Inseln ein. Insbesondere in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ist die Störung wildlebender Tiere durch Lärm verboten. Dies betrifft unter anderem die geschützten Bereiche auf Amrum sowie die entsprechenden Schutzgebiete auf Föhr.

 

Für den Badestrand der Stadt Wyk auf Föhr gilt darüber hinaus ganzjährig ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerk. Dieses besteht unabhängig von den Regelungen der Allgemeinverfügung.
 

Hinweis auf die Beförderungsbedingungen des Fährbetreibers Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH (W.D.R) 
 

Das Amt Föhr-Amrum weist zudem auf die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen für die Beförderung mit Schiffen (ABB-Schiff) des Fährbetreibers Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH (W.D.R) hin. Die W.D.R. betreibt die Fährlinien zwischen Dagebüll und Wyk auf Föhr sowie zwischen Dagebüll und Wittdün auf Amrum. Nach § 8 Ziff. 3 Satz 1 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ist die Beförderung explosiver Gegenstände von der Beförderung durch die Fähren der W.D.R. ausgeschlossen. 

 

Amt appelliert an Eigenverantwortung


Das Amt Föhr-Amrum appelliert eindringlich an alle Einheimischen und Gäste, die bestehenden Verbote zu beachten und darüber hinaus freiwillig vollständig auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.

 

Gerade auf den Inseln treffen besondere Brandgefahren, empfindliche Natur- und Küstenräume sowie die besonderen Bedingungen der Brandbekämpfung aufeinander. Ein Verzicht auf Feuerwerk schützt daher nicht nur Menschen und Gebäude, sondern auch die einzigartige Natur der Inseln Föhr und Amrum im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer.

 

Flankierend zur Allgemeinverfügung über das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 halten sämtliche in Frage kommende Einzelhändler der Inseln an ihrem Entschluss fest, zukünftig zum Jahreswechsel keine dieser pyrotechnischen Silvesterartikel mehr in ihren Geschäften anzubieten. Auf Amrum besteht diese Handhabung schon seit mehreren Jahren. Der Einzelhandel versteht dies als gemeinsamen Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Inseln und als Wertschätzung gegenüber der Umwelt und den Tieren.

 

Link zur Veröffentlichung des Abbrennverbots: Amtliche Bekanntmachungen - Amt Föhr-Amrum 

 

 

Bild zur Meldung: (Abb.: AmtFA)