"Vogelgrippe"

11. 11. 2016

Aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung hat der Landrat des Kreises Nordfriesland eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter im Kreis Nordfriesland erlassen, die ab dem 09.11.2016 gilt. Die sofortige Vollziehung der Verfügung ist angeordnet worden.