Versteigerung von Fundsachen über das Internet
13.05.2016 -- Das Amt Föhr-Amrum wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet online versteigern lassen.