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Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Amt Föhr-Amrum, den 16. 08. 2019

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Sitzung am 19.06.2019 das von den Vertrauenspersonen der Volksinitiative zum Schutz des Wassers beantragte Volksbegehren für zulässig erklärt. Den Wortlaut des Volksbegehrens finden Sie unter www.vi-wasser.de.

 

Sie können das Volksbegehren in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 02.03.2020 durch Ihre Unterschrift unterstützen. Entsprechende Eintragungsräume befinden sich in der Amtsverwaltung Föhr Amrum in Wyk auf Föhr und in Nebel. Beteiligungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten nach § 5 des Landeswahlgesetzes. Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unterhalb dieser Meldung.

 

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

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Strunwai 5
25946 Nebel

 

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