Corona-Regeln des Landes und des Kreises ab dem 20.04.2020

21. 04. 2020

Das Land Schleswig-Holstein hat mittels einer neuen Verordnung vom 18.04.2020 die bisher geltenden Corona-Regeln angepasst und aktualisiert. In der Folge hat der Kreis Nordfriesland am 19.04.2020 eine neue Corona-Allgemeinverfügung erlassen, die die Verordnung des Landes ergänzt. Die Regeln gelten vom 20.04.2020 bis zum 03.05.2020.

Das Amt Föhr-Amrum informiert im Folgenden über die wichtigsten Regelungen.

 

Welche Regeln bleiben bestehen?

Der überwiegende Teil der bisher geltenden Regelungen bleibt auch weiterhin bestehen. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Bestimmungen:  

Betretungsverbot Inseln: Das Betretungsverbot für die Inseln und Halligen gilt weiterhin. Personen, die nicht ihre Hauptwohnung auf Föhr oder Amrum haben, ist der Zutritt zu den Inseln untersagt. Auch Zweitwohnungsbesitzer dürfen – wie bisher – nicht auf die Inseln reisen.  

Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Weitere Kontakte sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Es ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Veranstaltungen jeglicher Art sind nach wie vor verboten.

Spielplätze und Freizeiteinrichtungen müssen weiterhin geschlossen bleiben.

 

Welche Neuerungen gibt es?

Lockerungen bzw. ergänzende Regelungen wurden unter anderem für folgende Bereiche erlassen:

Einzelhandel: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter dürfen unter Auflagen geöffnet werden. So müssen die Läden dafür sorgen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird. Zudem ist die Kundenzahl auf maximal eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zu beschränken. In einem 100-Quadratmeter-Geschäft dürfen sich also maximal 10 Kunden gleichzeitig aufhalten.   

Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche müssen mindestens eine Kontrollkraft abstellen, die die Einhaltung der Auflagen überwacht. Ab 600 Quadratmeter Verkaufsfläche ist mindestens eine weitere Kontrollkraft erforderlich.

Restaurants und Imbisse: Restaurants und Imbisse müssen weiterhin geschlossen bleiben und dürfen Speisen – wie bisher – nur zum Mitnehmen anbieten. Neu ist jedoch, dass die Pflicht zur Vorbestellung entfällt. Daher dürfen auch nicht-ortsgebundene oder mobile Angebote wie Bratwurststände oder Imbisswagen wieder öffnen – sofern sie sicherstellen, dass es in der Regel keine Wartezeiten gibt und die Wartenden mindestens 1,5 Metern Abstand halten. Der Verzehr der Speisen im Umkreis von 100 Metern um das Lokal oder den Imbisswagen bleibt untersagt.

Notbetreuung: Die Notbetreuungsregeln in Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden erweitert. Ab dem 20.04.2020 dürfen alle berufstätigen Alleinerziehenden die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Ebenso können Familien, bei denen nur ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der zur kritischen Infrastruktur zählt, auf die Notbetreuung zurückgreifen.

 

Dokumente:

SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 18.04.2020:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Downloads/LandesverordnungCoronaMitUnterschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=13

Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19.04.2020:

https://www.nordfriesland.de/PDF/Amtsblatt_Kreis_Nordfriesland_2020_Nr_28.PDF?ObjSvrID=2271&ObjID=3801&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1587304430

 

Quellen:

Meldung des Landes Schleswig-Holstein vom 18.04.2020:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200418_corona_neue_verordnung.html

Meldung des Kreises Nordfriesland vom 19.04.2020:

https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Start/Neue-Corona-Allgemeinverf%C3%BCgung-bringt-einige-Lockerungen.php?object=tx,2271.1&ModID=7&FID=2271.10740.1&NavID=2271.37&xn=1

 

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay