Zutrittsverbot zu den Inseln gilt weiterhin – auch für Zweitwohnungsbesitzer

28. 04. 2020

Das Land Schleswig-Holstein hat in seiner Corona-Verordnung vom 18.04.2020 die Regelung für Zweitwohnungsbesitzer (auf dem Festland) zwar gelockert, nicht jedoch das Zutrittsverbot zu den Inseln (siehe Mitteilung des Amtes Föhr-Amrum vom 21.04.2020).

 

Daher gilt das Zutrittsverbot zu den Inseln Föhr und Amrum unverändert auch für Zweitwohnungsbesitzer – vorerst bis zum 03.05.2020. 

 

Die Umstände einer möglichen Lockerung des Zutrittsverbotes für Zweitwohnungsbesitzer für die Inseln, die womöglich ab dem 04.05.2020 gelten, werden noch von der Landesregierung geklärt.

 

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