Wyk | zur StartseiteAmrum Leuchtturm | zur StartseiteGodel | zur StartseiteWittdün | zur StartseiteSüdstrand | zur StartseiteNorddorf | zur StartseiteInseldörfer | zur StartseiteUtersum | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Zutrittsverbot zu den Inseln gilt weiterhin – auch für Zweitwohnungsbesitzer

28. 04. 2020

Das Land Schleswig-Holstein hat in seiner Corona-Verordnung vom 18.04.2020 die Regelung für Zweitwohnungsbesitzer (auf dem Festland) zwar gelockert, nicht jedoch das Zutrittsverbot zu den Inseln (siehe Mitteilung des Amtes Föhr-Amrum vom 21.04.2020).

 

Daher gilt das Zutrittsverbot zu den Inseln Föhr und Amrum unverändert auch für Zweitwohnungsbesitzer – vorerst bis zum 03.05.2020. 

 

Die Umstände einer möglichen Lockerung des Zutrittsverbotes für Zweitwohnungsbesitzer für die Inseln, die womöglich ab dem 04.05.2020 gelten, werden noch von der Landesregierung geklärt.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Pressestelle

Telefon (04681) 747 0160

E-Mail  

 

 

*Hinweis zu E-Mail, DE-Mail


Beachten Sie bitte die Hinweise unter https://www.amtfa.de/kontakt