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Zweitwohnungen auf Föhr und Amrum dürfen wieder genutzt werden

Amt Föhr-Amrum, den 03. 05. 2020

Die Zweitwohnungen auf den Inseln dürfen ab Montag, dem 4. Mai, wieder genutzt werden.  Aufgrund des nach wie vor geltenden Beherbergungsverbotes dürfen die Besitzer der Wohnungen sie zwar selbst nutzen und die Personen mitbringen, mit denen sie auch am Erstwohnsitz zusammenwohnen - sie dürfen die Wohnungen aber nicht an Dritte vermieten.

Auf den Inseln dürfen die anderen Mitglieder des Hausstandes sich nur aufhalten, wenn auch die Person anwesend ist, der die Zweitwohnung gehört.

Im Falle einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamt müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie zur Nutzung einer Zweitwohnung befugt sind. Geeignete Dokumente sind eine Meldebescheinigung, ein Bescheid über Zweitwohnungssteuern, ein Grundbuchauszug oder ein langfristiger Miet- oder Pachtvertrag.

Außerdem muss laut der jüngsten Verordnung des Landes sichergestellt sein, dass die Zweitwohnungsbesitzer und ihre Angehörigen die Inseln binnen 24 Stunden verlassen können, falls sie aufgrund eines Covid-19-Verdachts unter Quarantäne gestellt werden.

Um auszuschließen, dass auf der Rückreise zu ihrem Hauptwohnsitz Dritte angesteckt werden, wird das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland die Vorgehensweise in jedem Einzelfall prüfen und individuell festlegen.

Auch Dauercamper lässt die neue Landesverordnung wieder zu. Sie müssen für mindestens fünf Monate eine Fläche auf einem Campingplatz gebucht haben - und weitgehend autark sein, denn die Gemeinschaftseinrichtungen der Campingplätze bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass die Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken  weiterhin untersagt ist und Verstöße mit einem Bußgeld in einer Höhe von 4.000 € (Regelsatz) geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen das Zutrittsverbot zu den Insel werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 € (Regelsatz) sanktioniert.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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