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Pfingsttage in Zeiten der Corona-Pandemie – Auswirkungen auch auf die traditionellen Pfingstwagenfahrten

28. 05. 2020

Die Pfingstfeiertage stehen vor der Tür, und damit rücken auch die beliebten Brauchtumsfahrten in den Fokus von Polizei und Ordnungsbehörde. Auch wenn es in den Vorjahren aufgrund der überwiegend besonnenen Verhaltensweise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu keinen nennenswerten Vorkommnissen gekommen ist, werden die anstehenden Pfingsttage zwangsläufig anders ausfallen als in den Vorjahren. Aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16.05.2020 weisen Polizei und Ordnungsbehörde ausdrücklich daraufhin, dass aufgrund der aktuell geltenden Vorgaben, so z.B. das Abstandgebot sowie das Kontaktverbot, die Durchführung von Pfingstwagentouren aus infektionsschutzrechtlichen Gründen unzulässig sind.

Die Landesverordnung legt im § 2 fest, dass zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist (Abstandsgebot). Zudem sind Ansammlungen im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken nur von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen gestattet, die einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören (Kontaktverbot).

Die Übertragung von SARS-CoV-2 erfolgt hauptsächlich über Tröpfchen, die aus dem Nasen-Rachenraum abgegeben werden. Infizierte können bereits vor Symptombeginn ansteckend sein. Es wird davon ausgegangen, dass schon am Tag vor dem Symptombeginn eine hohe Ansteckungsfähigkeit besteht. Um das Risiko der Übertragung zu minimieren, sind daher im privaten und öffentlichen Raum das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern und die Begrenzung von Kontakten die wesentlichen Maßnahmen.

 

Polizei und Ordnungsbehörde fordern alle potentiellen Pfingsttourenteilnehmer auf, Einsicht und Vernunft walten zu lassen und auf die Durchführung von Brauchtumsfahrten zu verzichten. Veranstaltungen, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden, werden von behördlicher Seite aufgelöst und gegenüber der Bußgeldstelle zur Anzeige gebracht.

 

Bild zur Meldung: Bild von Petra Kölschbach "Insel-Bote"

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