Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

06. 10. 2020

Wir möchten Sie gerne über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbrei­tung des Coronavirus SARS-CoV-2 informieren.

 

 

Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

Auf der Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse vom 29. September 2020 hat die Landes­regierung die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-Cov 2 mit Wirkung vom 5. Oktober 2020 befristet bis zum 1. November 2020 neu gefasst. In der neuen Landesverordnung sind insbesondere Klarstellungen und notwendige rechtliche Anpassungen aufgenommen. Unter anderem sind nun im Einzelhandel Hygienekonzepte für sämtliche Einzelhandelsbetriebe verpflichtend.

 

Die schulbezogene Maskenpflicht wurde in die eigenständige Corona-Schul-Verordnung überführt

Beim Veranstaltungsstufenkonzept wird angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Neuinfektionen vorerst keine weitere Stufe umgesetzt

 

Die Landesverordnung in der aktuellen Fassung finden Sie unten auf dieser Seite.

 

 

Erhöhtes Bußgeld für falsche Kontaktdaten

Die Landesregierung hat den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Dabei wurde die Bußgeldandrohung für die Angabe falscher Kontaktdaten von 400 Euro auf 1.000 Euro angehoben.

 

Den Bußgeldkatalog in der aktuellen Fassung finden Sie unten auf dieser Seite.

 

 

Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein

Bei der Corona-Quarantäneverordnung wurde eine Anpassung vorgenommen, um die Anwendung in der Praxis zu verbessern. So wurde eine Klarstellung für den Bereich der Risikogebiete eingepflegt.

 

Die Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen in der aktuellen Fassung finden Sie unten auf dieser Seite.

 

 

Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen

Die Landesregierung hat entschieden, dass für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klassenstufe in dem Zeitraum der ersten beiden Unterrichtswochen nach den Herbstferien (19. bis 30. Oktober 2020) auch im Unterricht eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gilt.

 

Die Eckpunkte der Regelungen in der aktuellen Fassung finden Sie unten auf dieser Seite.

 

 

Zuständigkeiten der örtlichen Ordnungsbehörden zur Einhaltung von Corona-Maßnahmen: Klarstellung

Die Kommunalen Landesverbände und das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein haben klargestellt, dass die örtlichen Ordnungsbehörden in den Gemeinden und Ämtern nicht für die Überwachung der korrekten Angabe von Kontaktdaten der Besucher von Ver­anstaltungen oder Gaststätten zuständig sind und auch nicht befugt sind, Ordnungswidrigkeiten aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnung mit Bußgeldern zu ahnden. Zuständig für die Überwachung der Corona-Bekämpfungsverordnung – auch in den Gaststätten – sind nicht die örtlichen Ordnungsämter der Gemeinden und Ämter, sondern die Kreise. Gemäß § 165 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) besteht lediglich bei Gefahr im Verzug für unaufschiebbare Maßnahmen eine sachliche Zuständigkeit der kommunalen Ordnungsämter.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixybay