Abreise von den Inseln: Kreis hat Staffelregelung in Kraft gesetzt

01. 11. 2020

Ab dem 2. November gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen. Touristen müssen daher spätestens am Montag abreisen. In diesem Zusammenhang wurde nunmehr eine Sonderregelung für die Inseln und Halligen beim Land erwirkt, so dass eine Staffelung der Abreiseregelungen im Sinne des Abreiszeitraumes erlassen wurde.

 

Einzelheiten dazu, sind in der nachstehenden Pressemittteilung des Kreises Nordfriesland und im neuen Amtsblatt mit der dazugehörigen Allgemeinverfügung zu finden.

 

 

 Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland:

 

„Abreise von den Inseln: Kreis hat Staffelregelung in Kraft gesetzt

 

Aufgrund des landes- und bundesweit geltenden Beherbergungsverbotes zu touristischen Zwecken müssen alle Urlaubsgäste auch in Nordfriesland ihre Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bis zum 2. November verlassen. Das gilt grundsätzlich auch für die Inseln und Halligen vor der nordfriesischen Küste.

 

„Doch anders als auf dem Festland müssen alle Abreisenden hier sozusagen durch ein Nadelöhr, weil sie auf die Fähren oder die Autozüge angewiesen sind“, erläutert Landrat Florian Lorenzen. Dort werde es absehbar zu Ansammlungen kommen, was in Zeiten der Pandemie-Bekämpfung vermieden werden müsse.

 

„Deshalb habe ich die Landesregierung gebeten, eine Sonderregelung erlassen zu dürfen, um den Abreiseverkehr von den Inseln und Halligen zu staffeln. Ich freue mich, dass das Land dem zugestimmt hat“, sagt Lorenzen.

 

Am 1. November hat er nun eine Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt, die eine Staffelregelung vorsieht:

 

Alle Urlaubsgäste, die vor dem 29. Oktober auf den Inseln oder Halligen angekommen sind, also bevor das kommende Abreisegebot durch die Medien ging, brauchen erst am 5. November 2020 abzureisen.

 

Wer am 29. oder 30. Oktober angereist ist, kann bis zum 4. November bleiben. Wer ab dem 31. Oktober ankam, muss am 3. November 2020 abreisen. „Zu dieser Zeit musste jedem klar sein, dass kein längerer Aufenthalt möglich sein würde. Deshalb gilt für diese Gäste ein geringerer Vertrauensschutz als für die anderen“, erklärt der Verwaltungschef.

 

Er hofft, dass die Corona-Lage sich bald beruhigt und die Urlaubsgäste wieder nach Nordfriesland zurückkehren können. Lorenzen weist auf die angekündigte Entschädigungsregelung für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen hin: Um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen, wird der Bund ihnen 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats erstatten.

 

Laut der am 1. November in Kraft getretenen Landesverordnung werden alle Beherbergungsbetriebe grundsätzlich geschlossen und nur noch zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken zugelassen. Mit der engen Ausnahme des Sozial-ethischen sind beispielsweise unabweisbare Übernachtungen anlässlich der Teilnahme an Bestattungen/Trauerfeiern oder bei einer Sterbebegleitung gemeint. Bei der Ausnahme der medizinischen Gründe ist beispielsweise die Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt miterfasst.

 

Kreis und Inselkommunen werden die Umsetzung des Abreisegebotes stichprobenweise ebenso wie die ab dem 2. November vom Land verfügte Schließung von Bars, Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben kontrollieren.

 

Die Allgemeinverfügung des Kreises ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt zu finden.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay