Kreis Nordfriesland: Geflügelpest in Nutztierbestand festgestellt

06. 11. 2020

Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland:

 

In den letzten Tagen ist im Kreis Nordfriesland eine mindestens vierstellige Zahl von Wildvögeln an der Geflügelpest verendet. Bereits am 30. Oktober 2020 erließ das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland ein Aufstallungsgebot für alle  Geflügelhaltungen in einem breiten Streifen entlang der Küste.


Trotzdem wurde die Krankheit in einem Betrieb auf der Hallig Oland festgestellt. Am 4. November abends übermittelte das Friedrich-Loeffler-Institut dem Kreis das positive Testergebnis. Es handelt sich um das Virus H5N8. Acht von 68 Hühnern in der betroffenen Haltung waren innerhalb kurzer Zeit gestorben. Noch am Morgen des 5. Novembers wurden alle Tiere der Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt.


Um ein Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises Restriktionsgebiete eingerichtet: Die Hallig Oland gilt als Sperrbezirk. Daneben wurde ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, das die folgenden Gemeinden umfasst: Galmsbüll, Dagebüll, Ockholm, Hallig Gröde, Langeneß, Wyk auf Föhr, Wrixum, Oevenum. 


Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung samt Landkarten wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 50). An den Hauptzufahrtswegen zum Beobachtungsgebiet werden Schilder mit der Aufschrift »Geflügelpest-Beobachtungsgebiet« angebracht.


»In diesen Gebieten gelten umfangreiche Beschränkungen für Geflügelhaltungen. Die Tiere müssen aufgestallt bleiben und dürfen vorübergehend nicht aus dem Gebiet herausgebracht werden. Und natürlich darf auch keines von außen hineingebracht werden«, betont Landrat Florian Lorenzen. Das gelte im Sperrbezirk für 21 Tage und im Beobachtungsgebiet für 30 Tage. Die Bestände im Sperrbezirk müssten darüber hinaus regelmäßig untersucht werden.

 

»Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen in Bezug auf die Hygiene im Stall und außerhalb. Auch wenn es umständlich ist: Die bekannten Regeln für Reinigung und Desinfektion müssen jetzt peinlich genau befolgt werden«, mahnt Kreisveterinär Dr. Dieter Schulze.

 

Von den Einschränkungen sind auch alle Hunde- und Katzenbesitzer betroffen: Dr. Schulze bittet sie dringend, ihre Tiere in den betroffenen Gebieten nicht mehr frei laufen zu lassen, weil sie das Virus weiterverbreiten könnten.


Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, sollten dies sofort nachholen – selbst, wenn sie nur ein einziges Tier besitzen sollten.

 

Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Veterinäramt unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr erreichbar.
 

Karte

 

Bild zur Meldung: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay