Das Aufstallungsgebiet wird auf das gesamte Gebiet des Kreises Nordfriesland ausgeweitet

10. 11. 2020

Geflügelpest in Nordfriesland: Kreisweites Aufstallungsgebot ab Montag, 9.11.2020

 

Nachdem in einem Nutzgeflügelbestand auf der Hallig Oland und bei zahlreichen Wildvögeln im gesamten Kreisgbiet die Geflügelpest festgestellt wurde, gilt ab Montag, den 9.11.2020 kreisweite eine Aufstallungspflicht für Geflügel. 

 

Weil Wildvögel ihren Kot überall fallen lassen, kann ein im Freien lebender Geflügelbestand sich innerhalb kürzester Zeit infizieren. Auch deshalb hatte das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland bereits am 30. Oktober 2020 die Aufstallung von Geflügel in Küstennähe und in weiteren Wildvogelrastgebieten angeordnet, nachdem dort in wenigen Tagen eine Vielzahl an Wildvögeln an der Geflügelpest verendet war. Trotz der frühzeitig eingeleiteten Präventionsmaßnahmen konnte ein Überspringen des hochpathogenen H5N8-Virus von den Wildvögeln auf einen Nutztierbestand nicht verhindert werden.

 

Die konsequente Aufstallung kann das Hausgeflügel schützen. Es sind bereits Tausende Wildvögel tot aufgefunden worden, vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Geflügelhalter, auch Kleinsthalter mit einigen wenigen Tieren seiner Verantwortung bewusst sein, und neben der Aufstallung des Geflügels auch die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.

 

Eine Änderung der Geflügelpestverordnung sollte den Geflügelhaltern bei der Umsetzung des Aufstallungsgebots entgegenkommen. Anders als in 2016/17 ist die Unterbringung in Volieren, die nach oben mit Netzen oder Gittern mit einer Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern abgedeckt sind, erlaubt.

 

Es wird empfohlen, von der Jagd auf Federwild abzusehen. Durch die Bejagung werden auch bereits erkrankte Vögel aufgescheucht und tragen so den Erreger der Geflügelpest weiter. 

 

Es wird empfohlen Hunde an der Leine zu führen. Durch freilaufende Hunde können bereits erkrankte Vögel aufgescheucht werden und tragen so den Erreger der Geflügelpest weiter.

 



Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Veterinäramt unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr erreichbar.
 

 

Bild zur Meldung: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay