Informationen zur Einreise nach Deutschland

12. 11. 2020

Im Zusammenhang mit der bundesweit koordinierten Neufassung der Corona­Quarantäneverordnung des Landes (siehe info-intern Nr. 386/20) hat der Bund auch das Meldeverfahren für Einreisende aus internationalen Risikogebieten verändert. Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich vor der Einreise digital anmelden.

 

Seit dem 8. November 2020 besteht das Verfahren der digitalen Einreiseanmeldung. Dafür hat die Bundesregierung die Internetplattform www.einreiseanmeldung.de 

gestartet.

 

Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zu­ständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden verschlüsselt, ausschließlich dem jeweils zu­ständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automa­tisch gelöscht. Dieses Verfahren dient als Ersatz für die bisher bekannten Ausstei­gerkarten und soll die Gesundheitsämter entlasten.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 der Corona-Quarantäneverordnung des Landes kann durch die­ses Verfahren (dort ist bisher noch die Aussteigerkarte genannt) die Verpflichtung der Reisenden erfüllt werden, sich unverzüglich nach der Einreise an das jeweils zu­ständige Gesundheitsamt zu wenden.

 

Ein entsprechendes Merkblatt der Bundesregierung für Reisende ist als Anlage beigefügt.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay