Kreis Nordfriesland erlässt Alkoholverbot im öffentlichen Raum

14. 12. 2020

In ganz Nordfriesland sind der Verzehr und der Ausschank von Alkohol in der Öffentlichkeit ab dem 12. Dezember 2020 verboten. Das Schleswig-Holsteinische Gesundheitsministerium hat alle Kreise aufgefordert, entsprechende Allgemeinverfügungen in Kraft zu setzen.

Das Verbot des Konsums und des Ausschanks von Alkohol in der Öffentlichkeit dient dazu, alkoholbedingte Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen zu unterbinden. Obwohl Weihnachtsmärkte verboten sind, gibt es Verkaufsstände, die in Umgehung des Gaststättenverbots alkoholische Getränke „to go“ anbieten, also zum Verzehr außer Haus. Dies führt dazu, dass sich in der Nähe der Verkaufsstände Menschen treffen, um dort gemeinsam in der Vorweihnachtszeit etwa Glühwein zu sich zu nehmen.

Bekanntermaßen kann Alkoholkonsum die Hemmschwelle herabsetzen, was wiederum dazu führt, dass die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstandes oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr eingehalten werden. Außerdem dient das Verbot der Kontaktminimierung, denn sowohl der Verkauf als auch der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit führen zu einer größeren Zahl von Begegnungen von Menschen. Dies widerspricht der derzeitigen Pandemiepolitik, das öffentliche Leben dort herunterzufahren, wo menschliche Zusammenkünfte nicht zwingend erforderlich sind.

 

 

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