Öffnung der Kitas ab dem 22. Februar 2021

12. 02. 2021

Angesichts rückläufiger Infektionszahlen in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung auf Grundlage des Perspektivplans angekündigt, zum 22. Februar 2021 in die grüne Stufe III-I „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zu wechseln. Die Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen werden aufgehoben, sodass grundsätzlich wieder alle Kinder betreut werden können. Voraussetzungen bleiben angemessene Hygienekonzepte in den Einrichtungen.

 

Wie für die Schulen soll auch hier eine Ausnahme für Kreise und kreisfreie Städte mit höherem Infektionsgeschehen oder der Verbreitung der Virusvariante gelten. Hier soll die Situation am 15. Februar 2021 mit den lokalen Gesundheitsämtern bewertet und über die Verlängerung der Betretungsverbote und der Notbetreuung zunächst um eine Woche entschieden werden. Derzeit betroffen sind Flensburg und Lübeck sowie die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg.

 

Der Wechsel in die grüne Stufe III-I wird mit einer Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus verbunden sein. Diese wird derzeit erarbeitet und soll in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden.


Testung von Kita-Beschäftigten
 

Aktuell wird ein Testregime zum Schutz von Mitarbeitenden in Kitas und Kindertagespflegepersonen entwickelt, damit diese sich regelmäßig und für sie kostenfrei testen lassen können.


Elternbeiträge
 

Die Landesregierung hatte bereits beschlossen, die Kosten der Elternbeiträge für den Monat Januar zu übernehmen, um Eltern finanziell zu entlasten. Es ist vorgesehen, diese Erstattung generell auf die Zeiten auszuweiten, in denen die behördlichen Einschränkungen weiterhin bestehen. Dies gilt auch für regional erforderliche Sonderregelungen. Für die Ausweitung der Erstattungsansprüche ist eine Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes erforderlich, die noch im Februar vom Parlament verabschiedet werden soll.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay