Coronavirus: Bäderregelung ausgesetzt

11. 03. 2021

In den Tourismusorten Schleswig-Holsteins wird es bis 28. März keine Sonntagsöffnungen von Geschäften geben.

 

Die  Landesregierung  hat  am  11.  März  2021  eine  Änderung  der  Bäderverordnung beschlossen, mit der die Geltung der Verordnung und damit die Möglichkeit zur Ladenöffnung an Sonntagen in den Bädergemeinden vom 15. März 2021 bis zum Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft gesetzt wird. "Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können", erklärte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz. Weil touristische Übernachtungen derzeit nicht möglich seien, mache die Öffnung der Geschäfte keinen Sinn.

 

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