Corona-Virus: Testpflicht an den Schulen ab Montag

14. 04. 2021

Bildungsministerin Karin Prien hat am Mittwoch (14. April) über die Durchführung der Testpflicht an den Schulen ab dem 19. April 2021 und das weitere Vorgehen nach den Osterferien informiert. Demnach müssen Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte, um die Schulen betreten zu dürfen, zweimal wöchentlich einen Test an der Schule machen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Die Testpflicht sei ein weiterer Baustein, um so viele Präsenzangebote wie möglich machen zu können, erklärte Prien.


Weitere Informationen und Formulare unter schleswig-holstein.de/wirtesten

 

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