Corona-Virus: Neue Regelungen in den Kreisen

22. 04. 2021

Die Landesregierung hat über die Regelungen für Einzelhandel, Kitas und Schulen in den Kreisen und kreisfreien Städten entschieden. Die einzelnen Schritte zu Öffnungen oder Verschärfungen gelten ab Montag, 26. April, bis einschließlich Sonntag, 2. Mai. Bei einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik oberhalb einer Inzidenz von 100 („Notbremse“) können auch kurzfristig weitere Vorkehrungen veranlasst werden.


Zudem hat die Landesregierung am 20. April 2021 eine Änderung der Bäderverordnung beschlossen, mit der diese bis zum 2. Mai 2021 außer Kraft gesetzt bleibt.

 

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