Corona-Virus: Land ergänzt Bundesregelungen

26. 04. 2021

Zum Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes, mit dem bundesweit einheitliche Regelungen gelten sollen, hat Schleswig-Holstein seinen 100er-Erlass aktualisiert und damit die bundesweiten Regelungen ergänzt.


Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei Tagen hintereinander über 100, treten die Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes am übernächsten Tag in Kraft. Liegt beispielsweise in einem Kreis Montag, Dienstag und Mittwoch die Inzidenz über 100, gelten die Regeln ab Freitag.


Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung. Das Gesundheitsamt kann als Ausnahme in diesem Bereich und in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht bzw. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entscheiden, dass die Umsetzung dieser Regelung erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.

 

 

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