Tourismus-Modellregion: Kontrollen durch das Ordnungsamt

29. 04. 2021

Mit dem Beginn des Projektes „Tourismus-Modellregion“ auf Föhr und Amrum am 1. Mai steht auch das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum vor einer weiteren Herausforderung in Corona-Zeiten. Es gilt, die Einhaltung der zahlreichen Vorgaben und Verordnungen zu kontrollieren. Angesichts des zur Verfügung stehenden Personals keine leichte Aufgabe, denn drei neue Stellen, die der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum in seiner jüngsten Sitzung bewilligt hatte, sind noch nicht besetzt.


Kontrollen in den Häfen von Wyk und Wittdün wird es nicht geben. Da es kein Betretungsverbot für die Inseln gibt, darf jeder Tourist – auch ohne negativen Corona-Test – anreisen. Im Fokus der Kontrollen durch das Ordnungsamt werden Beherbergungsbetriebe stehen. Sie müssen, um vermieten zu dürfen, als Teilnehmer des Projektes beim Kreis angemeldet sein, und sich bei Anreise eines Gastes einen negativen Corona-Test und weitere im 48-Stunden-Rhythmus vorweisen lassen, diese dokumentieren und für vier Wochen zusammen mit den Kontaktdaten des Gastes aufbewahren.


Ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, ist auch beim Besuch von Gaststätten oder der Wahrnehmung sonstiger touristischer Angebote erforderlich. In allen Fällen obliegt die Kontrolle der Tests dem jeweiligen Vermieter, Betreiber oder Veranstalter. Das Ordnungsamt wird Betriebe stichprobenartig beziehungsweise anlassbezogen kontrollieren.


Zudem werden Kontrollen auch im öffentlichen Bereich erfolgen. Unter anderem werden Gäste zum Vorzeigen ihrer Kurkarte aufgefordert und die Einhaltung der Vorgaben der Landesverordnung wie Abstand halten und das Vermeiden von Menschenansammlungen wird kontrolliert.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von Bernd Hildebrandt auf Pixabay