Coronavirus: Wo Alkohol im Freien verboten ist – auch zu Pfingsten

21. 05. 2021

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass es vielerorts ein Verbot des Ausschanks und Verzehrs von alkoholhaltigen Getränken gibt. Es gilt meistens von sechs Uhr morgens bis Mitternacht. Freitags, sonnabends sowie an den Pfingsttagen gilt es noch länger, nämlich von sechs Uhr bis zwei Uhr des Folgetages.

 

Auf Föhr betrifft das Verbot die Promenade, im gesamten Kreisgebiet Bahnhöfe, Bahnhofsvorplätze und Zentrale Omnibusbahnhöfe.


Der Alkoholkonsum könne zu einer Herabsetzung der Hemmschwelle führen, was dazu führe, dass die Corona-bedingten Vorsichtsmaßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstandes oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr eingehalten würden, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Außerdem diene das Verbot der Kontaktminimierung.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay