Coronavirus: Neue Regelungen ab Sonnabend

22. 05. 2021

Nach Pfingsten hebt das Land den "50er-Erlass" auf. Auch die Bekämpfungs-Verordnung wird angepasst. Am Sonnabend, 22. Mai, tritt die Änderungsverordnung in Kraft und damit folgende Regelungen:

 

 

 

  • Beherbergungsgäste müssen in der hoteleigenen Innengastronomie keine zusätzlichen negativen Corona-Tests vorlegen, solange sie in einem räumlich abgegrenzten Bereich bewirtet werden und nur regelmäßig getestetes Personal eingesetzt wird
     
  • Für den Besuch von Bibliotheken und Archiven entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests
     
  • Für die Hundeausbildung müssen Personen keine negativen Corona-Tests vorlegen, solange der Kurs in Kleingruppen (bis zu zehn Personen) und an der frischen Luft stattfindet.

Weitere Lockerungen in Planung

Derzeit werden weitere Änderungen der Landesverordnung erarbeitet, unter anderem für Veranstaltungen und vergleichbare institutionalisierte Angebote in Kultur und Sport sowie für Kinder- und Jugendfreizeiten.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay