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GEMA: Meldung der Schließungszeiten nur noch bis 10. Juni 2021

31. 05. 2021

Beendigung der Kulanzregelung für Corona-Gutschriften

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat darüber informiert, dass die GEMA die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt. Betriebe/Musiknutzer haben nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Online-Portal der GEMA anzugeben.

 

Nach Ablauf der Frist endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten. Für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2021 wird die GEMA somit für vertraglich vereinbarte Dauernutzungen (Jahres-, Quartals- und Monatsverträge) entsprechende Rechnungen stellen und die Vergütungen einziehen. Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter wenden.

 

Sämtliche weiterführenden Informationen sowie FAQs sind abrufbar unter www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen.

 

Bild zur Meldung: Bild von Dieter_G auf Pixabay

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