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Coronavirus: Maskenpflicht auf dem Sandwall und in der Königstraße

15. 06. 2021

Der Kreis Nordfriesland hat die Allgemeinverfügung (letzte Fassung vom 1. Juni 2021) über ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus und die Bereiche, in denen nach der Corona-Bekämpfung des Landes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, bis zum 27. Juni 2021 verlängert.

 

Mit Inkrafttreten der Aktualisierung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vom 29. Mai 2021 ist die Anordnung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen, Bahnhöfen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen in der Regel das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, in eine Ermessenvorschrift umgewandelt worden. In Abstimmung mit den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden ist die Situation erneut geprüft und bewertet worden.

 

Berücksichtigt wurde dabei auch der im Kreis Nordfriesland stabil niedrige Inzidenzwert und die bundesweite Diskussion über die Aufhebung der sogenannten „Maskenpflicht“ im Freien. Für Wyk haben sich vor diesem Hintergrund keine Änderungen in der Bewertung ergeben. Hier können die Abstände durch das erhöhte Touristenaufkommen nicht sicher eingehalten werden.

 

Somit besteht an allen Tagen in den Bereichen Sandwall und Königstraße von 10 bis 20 Uhr die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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