Änderung der Schulen-Corona-Verordnung

28. 06. 2021

Die Landesregierung hat am 25. Juni 2021 Änderungen der Schulen-Corona-Verordnung vorgenommen. Diese sind am 27. Juni 2021 in Kraft getreten. Die Geltungsdauer der Verordnung, insbesondere auch der bestehenden Vorschriften über die erweiterte Maskenpflicht für den Fall eines Inzidenzwertes über 50, wird damit bis zum 24. Juli 2021 verlängert. Die bisherigen Regelungen für den Fall eines Inzidenzwertes über 100 bzw. über 165 werden gestrichen.


Die infektionshygienische Lage in Schleswig-Holstein bewegt sich mit einer sinkenden Tendenz. Der Schwellenwert von 50 wird in keinem Kreis und keiner kreisfreien Stadt überschritten. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt trotz des aktuell beobachteten Rückgangs aufgrund der noch immer hohen Fallzahlen und der Verbreitung von einigen SARS-CoV-2-Varianten die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt weiterhin als sehr hoch ein. Um einen möglichst kontinuierlichen Schulbetrieb gewährleisten zu können, erfordere - so das RKI in seinem Lagebericht vom 26. Mai 2021 - die aktuelle Situation trotz der sinkenden Inzidenz weiterhin den Einsatz aller organisatorischer und individueller Maßnahmen zur Infektionsprävention. Es sind mithin weiter infektionsschutzrechtliche Regelungen in Schulen und für schulische Veranstaltungen erforderlich, sodass die Geltungsdauer der Schulen-Corona-Verordnung bis zum 27. Juni 2021 verlängert wird.

 

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