Coronavirus: Neue Regelungen ab kommendem Montag

19. 07. 2021

Ministerpräsident Daniel Günther und Gesundheitsstaatssekretär Dr. Matthias Badenhop haben am Montag (19. Juli) in Kiel die Eckpunkte für die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben. Am 22. Juli wird das Kabinett die Regelungen beschließen, am kommenden Montag, 26. Juli, sollen sie in Kraft treten.

 

Kontaktbeschränkungen

 

Angesichts der aktuellen Infektionslage werden die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert, heißt es in einer Pressemitteilung der Landesregierung. Demnach dürfen sich künftig 25 statt zehn Personen aus zehn Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt.

 

Veranstaltungen und Versammlungen

 

Geändert werden auch die Regelungen für Veranstaltungen gemäß des Veranstaltungsstufenkonzeptes:

 

  • Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität (Feste, Feiern, Empfänge etc.) wird aufgehoben.
     
  • Gleiches gilt für Veranstaltungen mit Marktcharakter (unter den bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeterbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung in Innenbereichen) sowie Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (es gelten weiterhin Auflagen wie maximale Auslastung von 50 Prozent).
     
  • Veranstaltungen mit Event-Charakter sind in Außenbereichen und unter strengen Auflagen zulässig (Maskenpflicht, Hygienekonzept mit Berücksichtigung der An- und Abreise, Kontaktdatenerhebung, Testpflicht, behördliche Genehmigung, Ordnungskräfte).
     
  • Bei Versammlungen und für Gottesdienste werden die Teilnehmerbegrenzungen ebenfalls aufgehoben.

 

Lockerungen auch bei der Testpflicht

 

  • Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung entfällt die Testpflicht
     
  • für Besuche der Innenbereiche von Gaststätten
     
  • bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität für Sport sowie Angebote der Kinder und Jugendhilfe in Innenbereichen

 

Weitere Änderungen

 

  • Auch die bisherige Folgetestung bei Besuch eines Beherbergungsbetriebes ist künftig nicht mehr notwendig.
     
  • In den Außenbereichen des Schiffsverkehrs (ÖPNV und touristisch) wird die Maskenpflicht aufgehoben.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay