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Coronavirus: Informationen zum Start in das Schuljahr 2021/22

21. 07. 2021

Mit Schreiben vom 20. Juli 2021 an die Schulleitungen hat das Bildungsministerium über die Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr informiert. Es gilt erst einmal weiterhin Masken- und Testpflicht an Schleswig-Holsteins Schulen.

 


Die wichtigsten Eckpunkte:

 

  • Das Schuljahr startet ab 2. August 2021 mit vollem Präsenzbetrieb im Regelbetrieb für alle Schularten. Auf die bislang geltende Kohortenregelung wird verzichtet. Der bisher geltende Corona-Reaktionsplan ist ausgelaufen. Die Maskenpflicht im Außenbereich wird aufgehoben.
     
  • In den ersten drei Schulwochen bleibt es bei der Maskenpflicht in Innenräumen und zweimal wöchentlichem Testen für nicht vollständig Geimpfte und Genesene.
     
  • Eine entsprechende Neufassung der Schulen-Coronaverordnung wird voraussichtlich am 22. Juli 2021 bekannt gemacht und am 25. Juli 2021 in Kraft treten.
     
  • Für das neue Schuljahr wurde der Hygieneleitfaden aktualisiert. Dieser wird fortlaufend auf aktuellem Stand gehalten.
     
  • Zum Beginn des Schuljahres können die Schulen über den Onlineshop der GMSH auch medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) bestellen. Darüber hinaus werden alle Schulen in der 30. Kalenderwoche eine Lieferung von FFP 2-Masken erhalten.
     
  • Eltern und Schulkinder sollten in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag einen Coronatest absolvieren bzw. unspezifische Symptome ärztlich abklären lassen.
     
  • Lehrkräfte und in Schule Beschäftigten sollten zeitnah vorhandene Impfangebote nutzen.
     
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Impfung von Kindern ab zwölf Jahren zugelassen, wenn auch nur bei bestimmten Vorerkrankungen oder anderen Risikofällen empfohlen ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Impfangebote von Ärzten in Schulen zulässig sind und nach vorheriger Abstimmung mit dem Schulträger unterstützt werden sollten.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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