Coronavirus: Neue Quarantäneregeln für Kitas und Schulen

13. 09. 2021

Das Gesundheitsministerium hat am 8. September 2021 den Erlass geändert, auf dessen Grundlage die Kreise per Allgemeinverfügung die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson treffen. Der Erlass ist bis zum 30. November 2021 befristet.


Die Neufassung dient der Umsetzung eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom 6. September 2021 für eine Flexibilisierung der Quarantäneregeln in den Bereichen Kinderbetreuung und Schule. Konkret geht es lediglich um eine neue Regelung: Asymptomatische enge Kontaktpersonen im Bereich der Kinderbetreuung oder der Schule, für die die Quarantäne angeordnet wurde, können diese nunmehr frühestens nach fünf Tagen durch Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- Test oder Antigen-Test) verkürzen.


Der Kreis Nordfriesland hat den Erlass durch eine Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 18. August 2021 umgesetzt.

 

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