Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

17. 09. 2021

Die Landesregierung hat am 16. September 2021 die Geltung der Schulen-Coronaverordnung bis zum 3. Oktober 2021 verlängert. Damit werden die an den Schulen geltenden Regelungen, insbesondere zur Maskenpflicht und zur Teststrategie (negativer Testnachweis als Zugangsvoraussetzung zur Schule und zu schulischen Präsenzveranstaltungen bei regelmäßiger Testung zweimal pro Woche) bis zum Beginn der Herbstferien fortgesetzt.


In diesem Zusammenhang hat das Bildungsministerium am 16. September darüber informiert, dass das kostenlose Testangebot für Schülerinnen und Schüler auch in den Herbstferien fortdauert. Die Schulen würden den Schülern bei Bedarf Testkits des bewährten Selbsttestverfahrens vor den Ferien zur Verfügung stellen. Die Selbstauskunft nach einem negativen Corona-Selbsttest gelte dann für Schüler wie ein Testzertifikat aus dem Testzentrum.

 

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