Bundesaktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche – Aktive Freizeit stärken

24. 09. 2021

Mit dem Programm soll Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Familienbildungsstätten, Familienzentren, Jugendherbergen und nichtkommerziellen Reiseveranstaltern ermöglicht werden, vergünstigte Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten.


Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung und wird als nicht rückzahlbare einmalige Leistung gewährt für

 

  • Eintägige Maßnahmen mit einem Umfang von mindestens vier Stunden oder mehrtägige Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe ohne Übernachtung
     
  • Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit mindestens zwei Übernachtungen
     
  • Maßnahmen der Familienerholung, ganztägig oder mehrtägig

 

Die Bestimmungen treten rückwirkend zum 19. Juni 2021 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2022. Für eine Antragstellung sind die beigefügten Formulare zu verwenden. Weitere Hinweise können Sie den Anlagen entnehmen.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay