Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

27. 09. 2021

Nach der am 20. September in Kraft getretenen Neufassung der Corona-Bekämp- fungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Be- kämpfungsverordnung und zur Schulen-Coronaverordnung entsprechend angepasst.

 

 

Zahlreiche Bußgeldtatbestände sind mit der Aufhebung entsprechender Ge- und Verbote weggefallen. Neu ist insbesondere der relativ hohe Bußgeldrahmen von 3000 Euro für die Nichtvornahme einer vorgeschriebenen Prüfung des Test-, Genesenen- oder Impfnachweises dort, wo die 3G-Regel gilt.

 

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