Coronavirus: Beschlüsse der Gesundheitsminister zu Auffrischungsimpfungen

08. 11. 2021

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am 5. November 2021 Beschlüsse zur Impf- und Teststrategie gefasst.

 

Wesentliche Punkte des Beschlusses sind:

 

 

  • Auffrischungsimpfungen sollen weiter vorangetrieben und zeitnah durchgeführt werden. Insbesondere sollten ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches sowie pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten.
     
  • Zusätzlich können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auf Wunsch grundsätzlich Auffrischungsimpfungen allen Personen nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impf-Serie angeboten werden.
     
  • Für Personal, Besucher und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sind umfassende Testkonzepte weiterhin unverzichtbar. Dafür soll in diesen Einrichtungen auch die Anordnung einer Testpflicht für geimpfte oder genesene Personen ermöglicht werden. Die Landesregierung hat dazu am 5. November angekündigt, in Schleswig-Holstein entsprechend die Testpflicht für Besucher von Pflegeeinrichtungen unabhängig von deren Impfstatus zu erweitern.
     
  • Der Bund soll die Pflegeeinrichtungen verpflichten, den zuständigen Behörden Daten und Auskünfte zu durchgeführten Testungen und zu den Impfquoten der Beschäftigten sowie der Bewohner zu übermitteln.

 

In ihrer gemeinsamen Erklärung betonen die Gesundheitsminister ihre Sorge vor der äußerst dynamischen Infektionslage und der enormen Belastung der Krankenhäuser sowie des Gesundheitswesens.

Im Ergebnis dieser Verabredungen der Gesundheitsminister steigt die Zahl derjenigen Personen erheblich, für die in den nächsten Wochen eine Auffrischungsimpfung ermöglicht werden soll.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay