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Coronavirus: Ausnahmeregelungen für Mitgliederversammlungen der Feuerwehren

19. 11. 2021

Das Ministerium für Inneres, Integration, ländliche Räume und Gleichstellung (MILIG) hat mit Schreiben vom 18. November 2021 über die Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen und Wahlen im Bereich der Feuerwehren zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus informiert.

 

Demnach werden die Regelungen in den Mustersatzungen über die Durchführung der Jahreshauptversammlungen innerhalb von drei bzw. vier Monaten nach Ende des Kalenderjahres angesichts der kritischen Pandemielage auch für das Jahr 2022 außer Kraft gesetzt. Außerdem wird bis zum 31.12.2022 durch das MILIG weiterhin die Möglichkeit der Durchführung von Briefwahlen für Wahlen von Mitgliedern des Wehrvorstandes eröffnet.

 

Empfehlungen des Landesbrandmeisters zum Übungs- und Einsatzbetrieb

 

Landesbrandmeister Frank Homrich hat mit Schreiben vom 18. November 2021 an alle Feuerwehren aktuelle Empfehlungen gegeben, unter anderem die konsequente Anwendung der 2G-Regel (= geimpft oder genesen) für den Übungs- und Einsatzbetrieb. Für dienstliche Veranstaltungen wie z.B. Jahreshauptversammlungen wird die 2G+-Regel (geimpft, genesen und zusätzlicher Corona-Schnelltest/PCR-Test) empfohlen. Diese und weitere Verhaltensgrundsätze (u.a. zum Tragen von Masken, zur Einhaltung der AHA-Regel und zur Desinfektion) sollen dem Schreiben zufolge von der jeweiligen Wehrführung in Abstimmung mit den Trägern im Rahmen einer Dienstanweisung innerhalb der Wehr kommuniziert werden.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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