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Coronavirus: Änderung des Infektionsschutzgesetzes / Neue Vorgaben für Arbeitgeber

22. 11. 2021

Einstimmig hatte der Bundesrat am 19. November 2021 den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag am Tag zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetzespaket kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

 

Die Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich bis 19. März 2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

 

Die Änderungen verfolgen im Wesentlichen drei Ziele:

 

  • Derzeit stützen sich die Maßnahmen der Länder auf den Katalog zulässiger Einschränkungen in § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), der aber nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag angewandt werden kann. Diese läuft am 25. November 2021 aus.

    Daher wird in § 28 a Abs. 7 IfSG ein neuer Katalog zulässiger Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus beschrieben, der durch die Länder angewandt werden kann. Dieser Maßnahmenkatalog allerdings schließt z.B. die Schließung bzw. Untersagung von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Sportveranstaltungen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Schulen, Kitas, Einzelhandelsgeschäften etc. aus. Übergangsregelungen gibt es für Bundesländer, die solche Maßnahmen aktuell noch angeordnet haben (§ 28 a Abs. 9 IfSG).

    Außerdem können Länder auf Basis einer Länder-Öffnungsklausel (§ 28 a Abs. 8 IfSG) mit Zustimmung des jeweiligen Landtages bestimmte, konkret aufgelistete weitergehende Maßnahmen beschließen.

     
  • Im Infektionsschutzgesetz werden neue Vorgaben für Arbeitgeber und Beschäftigte (3G-Regel, Home-Office) sowie für den öffentlichen Personenverkehr bundesweit einheitlich geregelt.
     
  • Zahlreiche Maßnahmen zur Abfederung der Folgen insbesondere im Sozialrecht werden bis zum März 2022 bzw. bis Ende 2022 verlängert.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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