Coronavirus: 3G-Regel am Arbeitsplatz und im ÖPNV und im Amtsgebäude

25. 11. 2021

Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz; Beschäftigte erhalten nur Zugang, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

 

Vorliegen müssen ein Impf- oder ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis. Wer nicht geimpft ist, muss einen maximal 24 Stunden alten, von einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführten Schnelltest vorlegen (PCR-Test 48 Stunden). Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, fällt ebenfalls unter die 3G-Nachweispflicht.

 

Geimpfte oder Genesene hinterlegen ihren Nachweis einmalig beim Arbeitgeber, somit entfallen die täglichen Kontrollen. Letzterer darf die Daten nicht an Dritte weitergeben. Zudem müssen die Daten spätestens sechs Monate nach der Erfassung gelöscht werden.

 

3G-Regel auch im Amtsbegäude

 

Im Amtsgebäude in Wyk gilt die 3G-Regel seit dem 24. November ebenfalls; die Vorgaben der Landesverordnung zur Sicherheit von Besuchenden und Mitarbeitenden vor dem Coronavirus werden umgesetzt. Besucher werden gebeten, den Mitarbeitenden die jeweiligen Nachweise (genesen, geimpft oder negativ getestet) vorzulegen.

 

Auch hier müssen die Tests von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden. Beim Betreten des Gebäudes darf ein Schnelltest maximal 24 Stunden alt sein, für PCR-Tests gilt eine Frist von 48 Stunden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Die Testbestätigungen der jeweiligen Schule gelten bei Schulkindern als Testnachweis. Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, fallen ebenfalls unter die 3G-Regel.

 

Beförderung nur mit Nachweis

 

Gleiches gilt seit dem 24. November 2021 im Fern- und im öffentlichen Nahverkehr: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Betroffen sind somit auch die Fähren und Busse der Wyker Dampfschiffs-Reederei (WDR). Als Nachweis sind ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis (maximal sechs Monate alt) oder ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest (PCR-Test 48 Stunden) nötig. Wer keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, wird von der Beförderung ausgeschlossen, teilt die WDR auf ihrer Homepage mit.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay