Coronavirus: Verlängerung der Regeln für Absonderung und Quarantäne

01. 12. 2021

Das Gesundheitsministerium hat am 30. November 2021 die Geltung des Erlasses, auf dessen Grundlage die Kreise per Allgemeinverfügung die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson treffen, bis zum 31. Januar 2022 verlängert.

 

Neben einigen redaktionellen Änderungen stellt die Neufassung des Erlasses klar, dass die Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung für Geimpfte und Genesene enge Kontaktpersonen dann nicht gilt, wenn die infizierte Person eine Virusvariante aufweist, bei der nur von einem eingeschränkten Schutz durch Impfung/Genesung auszugehen ist (Ziffer 1 Satz 3 des Erlasses).

 

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