Coronavirus: Informationen zu Wirtschaftshilfen

02. 12. 2021

Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat am 1. Dezember 2021 über aktuelle Entwicklungen bei den unterschiedlichen Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit Corona informiert.

 


Die wesentlichen Punkte sind:

 

  • Fortführung der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis Ende März 2022 und insbesondere die Regelungen für Aussteller auf Weihnachtsmärkten.
     
  • Verlängerung des Förderzeitraums der Neustarthilfe Plus auf die Fördermonate Januar bis Ende März 2022.
     
  • Verlängerung der Härtefallhilfen bis Ende März 2022 und Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2021.
     
  • Verschiebung des Endtermins für die Schlussabrechnungen.
     
  • Direktanträge in der November- und Dezemberhilfe.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay