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Änderung und Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

13. 12. 2021

Die Landesregierung hat am 10. Dezember 2021 eine Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen. Die Neufassung tritt am 13. Dezember 2021 in Kraft und ist befristet bis zum 9. Januar 2022.

 

Inhaltlich werden die Vorschriften an Schulen damit im Wesentlichen unverändert fortgeführt.

 

Neu eingefügt wird eine Regelung zur Teilnahme an schulischen Sonderveranstaltungen wie Schulfeste, Basare, Konzerte etc. (§ 7a). Damit wird für externe Teilnehmer (insbesondere Eltern) die 2G-Regel eingeführt. Wenn die Veranstaltung ausschließlich im Außenbereich der Schule stattfindet, gilt die 3G-Regel.

 

Information für Schulen zu Impfangeboten und Testlieferungen

 

Bereits mit einem Schreiben vom 9. Dezember 2021 hatte das Bildungsministerium die Schulleitungen über die bevorstehende Neufassung der Schulen-Coronaverordnung, Impfangebote und die Auslieferung von Tests in der 50. Kalenderwoche informiert.

 

Informiert wird unter anderem über

 

  • die regulären Impfangebote für Lehrkräfte und (neu) für Kinder von fünf bis elf Jahren in den Impfstellen
     
  • die aktuellen Schwierigkeiten bei der Belieferung mit Schnelltests und über die Notwendigkeit, dass auch am 23. Dezember Lieferungen angenommen werden können.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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