Schulen-Coronaverordnung: Drei Tests pro Woche nach den Ferien

04. 01. 2022

Die Landesregierung hat am 4. Januar 2022 die Geltung der aktuell bis zum 9. Januar 2022 befristeten Schulen-Coronaverordnung bis zum 30. Januar 2022 verlängert. Die entsprechende Neufassung der Verordnung tritt am 5. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Auch nach Ende der Weihnachtsferien bleiben die bestehenden Vorgaben an Schulen zu den Testnotwendigkeiten und zur Maskenpflicht also bestehen. Verschärft wird die Testpflicht insofern, als der Test vom 10. bis zum 23. Januar 2022 nicht länger als zwei Tage zurückliegen darf. In den ersten beiden Wochen nach den Weihnachtsferien sind also drei Tests pro Woche an den Schulen erforderlich.

 

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