Coronavirus: Bund-Länder-Runde beschließt weitere Maßnahmen

07. 01. 2022

Kürzere Quarantäne und 2Gplus in der Gastronomie, darauf hat sich die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz am Freitag (7. Januar) verständigt. Das Land plant eine neue Verordnung in der kommenden Woche.

 


Die Omikron-Variante führt auch in Deutschland zu steigenden Inzidenzen, Schleswig-Holstein ist aktuell stark davon betroffen. Auch wenn die Infektionen weitestgehend mild verlaufen, haben sie Einfluss auf das gesellschaftliche Leben. Wichtig ist vor diesem Hintergrund, dass die Kritische Infrastruktur wie die medizinische Versorgung, Polizei und Feuerwehren oder Energieversorgung sowie das produzierende Gewerbe handlungsfähig bleiben, heißt es in einer Online-Meldung des Landes.


Die wichtigsten Punkte, auf die sich die Runde einigte:

 

  • Zukünftig gilt eine Quarantänedauer von zehn Tagen, bei der sich Betroffene nach sieben Tagen freitesten können. Geboosterte Kontaktpersonen sind künftig von der Quarantänepflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler gilt eine fünftägige Quarantänepflicht, weil sie in den Schulen regelmäßig getestet werden.
     
  • In der Gastronomie soll die 2Gplus-Regelung eingeführt werden. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen dann zusätzlich einen Test vorlegen. Ausgenommen sind Geboosterte vom Tag ihrer Booster-Impfung an.
     
  • Darüber hinaus hat sich die MPK auf eine bundesweite Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Nahverkehr verständigt. Das Land hatte bereits am Donnerstag (6. Januar) eine Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen sowie für Beschäftigte des Einzelhandels angekündigt.


Schleswig-Holstein will die Corona-Regeln ab Mittwoch kommender Woche erneut anpassen. Geplant sind die Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen wie z.B. Theater, Kino, Konzerte auf maximal 500 Personen sowie die Einführung von 2Gplus bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre (gilt nicht für Geboosterte).

 

Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Weshalb der Landtag am Montag, 10. Januar, in einer Sondersitzung über die Feststellung der epidemischen Lage für Schleswig-Holstein beraten wird. Sollte das Parlament diese beschließen, plant die Landesregierung die Schließung von Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie die Einführung einer Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay