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Coronavirus: Land lockert Quarantäneregeln

14. 01. 2022

Am Freitag (14. Januar) hatte der Bundesrat mit der Neufassung der sogenannten „Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ den rechtlichen Rahmen für Lockerungen der Quarantäneregeln geschaffen. In der Folge regelte die Landesregierung mit einem Erlass die Quarantäne und Isolation für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen neu – als Grundlage für die Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zu Isolation und Quarantäne, die ab dem 15. Januar gelten.


Demnach müssen sich Coronavirus-Infizierte künftig generell für zehn Tage isolieren. Betroffene dürfen sich nach sieben Tagen einen negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Test freitesten.


Von der Quarantänepflicht, die grundsätzlich auch für Kontaktpersonen gilt, sind ausgenommen:

 

  • Geboosterte Personen
     
  • Geimpfte Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
     
  • Genesene Personen, deren Corona-Infektion weniger als drei Monate zurückliegt
     
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind.


Schul- und Kita-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, können sich bereits nach fünf Tagen freitesten; als Infizierte können sie die Isolierung frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test beenden.


Infizierte Mitarbeitende von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können ihre Isolaltion nach sieben Tagen vorzeitig beenden. Möglich ist dies nur mit einem PCR-Test.


Weitere Infos finden Sie hier.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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