Coronavirus: Aktuelle Informationen zu Wirtschaftshilfen

17. 01. 2022

Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat in einem Schreiben über die Überbrückungshilfe IV, die Neustarthilfe 2022 und die Härtefallhilfen des Landes Schleswig-Holstein informiert.

 


Die wesentlichen Punkte:

 

  • Die Überbrückungshilfe IV kann seit dem 7. Januar 2022 über prüfende Dritte beantragt werden. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis März 2022. Erstanträge sind bis zum 30. April 2022 möglich. Die Förderbedingungen wurden überarbeitet und verbessert.
     
  • Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung, die sich an Solo-Selbstständige richtet. Der Förderzeitraum umfasst zunächst die Monate Januar bis März 2022. Die Antragstellung wird voraussichtlich noch im Januar 2022 möglich sein.
     
  • Der Förderzeitraum der Härtefallhilfe wurde bis zum März 2022 verlängert. Die Antragstellung ist seit dem 6. Januar 2022 möglich.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay