Corona-Bekämpfungsverordnung: Gleichstellung mit Geboosterten

17. 01. 2022

Die Landesregierung hat am 14. Januar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Hintergrund: bei Einrichtungen und Angeboten mit einer 2G Plus-Regel waren bisher Personen mit einer Auffrischungsimpfung von zusätzlichen Tests ausgenommen. Nun werden drei weitere Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt. Diese müssen bei einer 2G Plus-Regel ebenfalls keinen zusätzlichen Test erbringen. Die Änderungen treten am 15. Januar 2022 in Kraft.


Die Ausnahme von dem zusätzlichen Testerfordernis bei 2G Plus gilt für

 

  • Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
     
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind
     
  • Personen, die frisch doppelt geimpft sind (deren zweite Impfung also weniger als drei Monate zurückliegt)
     
  • Personen, die frisch genesen sind (deren Erkrankung also weniger als drei Monate zurückliegt).


Dies gilt für die 2G Plus-Regeln im Bereich der Gaststätten, der körpernahen Dienstleistungen ohne Mund-Nasen-Bedeckung, beim Sport innerhalb geschlossener Räume und bei touristischen Übernachtungen.

 

Außerdem genügt bei diesen Personengruppen als Beschäftigte in der Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen anstelle der dreimal wöchentlichen Testung eine anlass- und symptombezogene Testung.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay